1. Allgemeines

1.1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Florian Tölle Webservice (nachfolgend FTWS genannt) gelten für alle zu erbringenden und geleisteten Dienste gegenüber Kunden die im Sinne §14 BGB Unternehmer sind. FTWS leistet ausschließlich nach den folgenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt.

1.2 Abweichungen

Technische und grafische Abweichungen von Beschreibung und Angaben in Prospekten und schriftlichen sowie digitalen Unterlagen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Mängelhaftung. FTWS ist berechtigt, Änderungen am Konzept vorzunehmen, wenn die Tatsachen oder die Marktsituation dies erfordert. Bei Änderungen in gravierendem Ausmaße wird der Kunde rechtzeitig über die Art und den Umfang der Änderung vor deren Umsetzung informiert.

1.3 Änderungen der AGB

FTWS ist nach der Maßgabe der folgenden Punkte berechtigt, die AGB einseitig und jederzeit zu ändern. Der Kunde wird darüber informiert und erhält somit die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen den AGB zu widersprechen. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die neue Fassung der AGB als in den Vertrag einbezogen. FTWS verpflichtet sich, dem Kunden gegenüber, im falle einer Änderungserklärung auf die besondere Bedeutung seines Verhaltens nach dem Zugang der Erklärung hinzuweisen.

2. Leistungsumfang

FTWS biete Dienstleistungen im und für das Internet an. Die einzelnen Dienstleistungen werden vertraglich oder durch Leistungsbeschreibung definiert. FTWS behält sich vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen sein Leistungsangebot zu ändern. Vertragliche Verpflichtungen bleiben davon unberührt.

3. Vertragsschluss

Die Präsentationen und die im Internet veröffentlichten Leistungen stellen jeweils kein bindendes Angebot von FTWS dar. Erst die Bestellung einer Leistung ist als ein rechtlich bindendes Angebot gemäß §145 BGB zu verstehen. Der Vertrag kommt erst mit Unterschrift beider Vertragsparteien, oder bei Onlineabschluss durch Bestätigung der von FTWS vorgesehenen Stelle zur Akzeptanz dieser AGB, und nach dem eine entsprechende Vertragsbestätigung durch FTWS zu gesandt wurde, zustande. FTWS ist zu dem nicht zum Abschluss von Verträgen verpflichtet. Ferner ist FTWS berechtigt, sich zu Erfüllung der Leistungspflicht aus dem Vertrag, Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

4. Abrechnung

4.1 Höhe der Vergütung und Abrechnung

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Gebühren nach der Maßgabe der Preisliste zu zahlen.

4.2 Abwicklung und folgen der Nichtleistung

Der Betrag ist mit Rechnungslegung fällig. Der Kunde kann FTWS widerruflich ermächtigen fällige Rechnungsbeträge so wie wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden per Lastschriftverfahren einzuziehen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, FTWS dafür die Ermächtigung zu erteilen. Die Abbuchungen erfolgen monatlich. Der Kunde hat dann dafür sorge zu tragen, dass das Konto die erforderliche Deckung aufweist. Die in Folge einer Verletzung dieser Pflicht anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

4.3 Sondervergütung

Kosten aus Sonderleistungen so wie Leistungen, die aufgrund unrichtiger und unvollständiger Kundenangaben beruhen oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßem Systemgebrauch, sind zusätzlich vom Kunden zu tragen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

4.4 Preisauszeichnung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

4.5 Vergütungsanpassung

FTWS ist berechtigt, seine Preise den tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Im Falle einer Änderung der Preisstruktur wird 4 Wochen vor der Änderung eine schriftliche Mitteilung an den Kunden erfolgen. Wenn der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, steht im das Recht zur ordentlichen Kündigung zu.

4.6 Aufrechnung

Der Kunde kann gegen Forderungen von FTWS nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, sofern diese rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder nicht bestritten sind.

5. Haftung

5.1 Haftungsbeschränkung

FTWS nimmt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen vor und wendet die Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten vornimmt, an. FTWS beschränk seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei den, es handelt sich um vertragswesentliche Pflichten. Schäden, die auf leichte Verletzung der Fahrlässigkeit hinsichtlich vertragswesentlichen Pflichten eintreten, sind auf vertragstypische Schäden begrenzt, mit dessen Entstehen FTWS bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Für den Verlust von Daten haftet FTWS nach der Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung ist ferner für vom Kunden durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden ausgeschlossen.

5.2 Haftungsausschluss

Die Haftung ist ausgeschlossen bei nicht verschuldeten Störungen innerhalb des Leistungsnetzes. Ferner ist die Haftung ausgeschlossen wenn und so weit die Schäden auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor, wenn FTWS keinen Einfluss auf das Schädigende Ereignis hat und der Fehler nicht Ihrem Einflussbereich unterliegt. Dies liegt insbesondere auch bei amtlichen Verfügungen vor. Ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen sind ferner Schäden, die durch falsche Datenübermittlung von oder an eBay oder die auf Konvertierungsfehler von eBay beruhen. Der Kunde ist verpflichtet FTWS ohne schuldhaftes Zögern davon in Kenntnis zu setzen. FTWS kann die ständige Systemverfügbarkeit nicht gewährleisten. FTWS haftet nicht für Störungen, die durch Telekommunikation und / oder Internetproviding entstehen.

6. Gewährleistung

6.1 Umfang

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Mängelbeseitigung, Nachbesserung oder Ersatzleistung. Minderung – oder Schadensersatzansprüche bestehen nur dann, wenn ein Mangelbehebungsversuch fehlgeschlagen ist. Davon ist dann auszugehen, wenn trotz ausreichender Zeit zur Mängelbehebung eine Nachbesserung oder Ersatzleistung unzumutbar oder unmöglich ist oder begründete Zweifel an den Erfolgsausichten bestehen.

6.2 Ausschluss

Ferner hat der Kunde kein Anspruch auf Schadensersatz der auf Schäden beruht, die auf den Gebrauch einer nicht mehr aktuellen Software beruhen oder einer Software, die gegenüber der Originalfassung unzulässig veränderte Fassung, zurückzuführen sind. Die Haftung von FTWS erstreckt sich ergänzend zu den vorherigen Bestimmungen auf eine dem stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, entsprechend den Anforderungen von FTWS, ohne Kosten oder Aufwandsentschädigungen die erforderliche Hardware oder Software aufzustellen und bereitzuhalten und einen angemessenen Speicherplatz zur Verfügung zu stellen. FTWS ist alleiniger Verfügungsberechtigter der Software. Der Kunde hat über das übertragende Nutzungsrecht hinaus keinerlei Rechte an der Software. Es ist daher vertragswidrig, das Nutzungsrecht Dritten einzuräumen, noch Kopien der Software anzufertigen.

8. Freistellungsklausel

Der Kunde verpflichtet sich FTWS im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidriger oder vertragswidriger Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Information oder der vom Kunden genutzten Interntet-Domain beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheberschutz, Markenschutz, Datenschutz, Wettbewerbsverletzungen, gegen Straftat oder Ordnungswidrigkeit beruhende Tatbestände betreffend, so wie gegen das persönlichkeitsrecht Dritter und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, verstoßende Handlungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrecht zu erhalten. Die in seinem Bereich eintretenden technischen Änderungen hat der Kunde FTWS ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen, wenn diese geeignet sind die Leistungserbringung von FTWS zu beeinträchtigen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, dass er Maßnahmen unterlässt, welche die Funktionsweise der von FTWS angebotenen und erbrachten Leistungen gefährdet. Der Kunde verpflichtet sich ferner Schäden, die auf Grund des Pflichtwidrigen Gebrauchs entstehen, FTWS zu erstatten. Der Kunde stellt FTWS weiter von Ansprüchen Dritter, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen, frei.

9. Kündigung

9.1 Vertragslaufzeit

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, wenn soweit keine Sondervereinbarung getroffen wurde. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Werktagen zum Monatsende gekündigt werden.

9.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß §314 BGB bleibt davon unberührt.

9.3 Form

Die Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

9.4 Folgen der Kündigung

Der Kunde hat gegenüber FTWS im falle der Kündigung die Arbeit mit der Software einzustellen.

10. Geheimhaltung / Datenschutz

FTWS und der Kunde verpflichten sich jeweils, dass sowohl das Geschäftsgeheimnis als auch die Vertraulichkeit von Kundendaten der jeweils andern Partei, einzuhalten. Die Parteien verpflichten sich weiter, alle aus der geschäftlichen Beziehung resultierenden Daten und Informationen, vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen des bestehenden Vertrags zu verwenden und nicht Dritten zugänglich zu machen. Hiervon sind ausdrücklich keine Fälle erfasst, in denen eine Partei zur Weitergabe verpflichtet ist oder zuvor ermächtig wurde. Die Parteien verpflichten sich ferner, einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten, sowie für Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Richtigkeit der Daten zu sorgen. Insbesondere sind die Parteien angehalten, ihr System gegen unbefugte Zugriffe, zufällige Vernichtung, zufälligen Verlust, technische Fehler, Fälschung, Diebstahl, widerrechtliche Verwendung, unbefugtes Ändern, Kopieren, Zugreifen und andere unbefugte Bearbeitung angemessen auf dem jeweils neusten Stand, zu schützen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht

Für diese Bestimmungen ist alleinig das Recht des Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Bestimmungen von EU Richtlinien entfalten keine Wirksamkeit, so sie keine Umsetzung in materielles deutsches Recht erfahren haben.

11.2 Vertragsänderungen

Nebenabredungen sind nicht getroffen. Ergänzungen, Nebenabredungen und Änderungen haben schriftlich zu erfolgen. Keine Partei kann sich auf eine von Verträgen oder AGB abweichenden tatsächlichen Übung berufen, so lange dies nicht schriftlich fixiert wurde. Das gilt auch für das Schriftformfordernis selbst.